Wir als MAV arbeiten auf der Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und vertreten hierbei die Interessen der Beschäftigten des Landeskirchenamtes, in der Bischofskanzlei, im Rechnungsprüfungsamt sowie der Ämter für Bau- und Kunstpflege.
Als MAV achten wir darauf, dass alle geltenden arbeits-, sozial- und diensrechtlichen Gesetze, Verträge und Vereinbarungen eingehalten und für alle gleich angewandt werden.
Wir fördern und pflegen ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber und setzen uns für die Dienstgemeinschaft ein.
Gerne unterstützen wir im BEM-Verfahren, begleiten zu Personalgesprächen o.a. und haben ein offenes Ohr für Anregungen, Wünsche, aber auch bei Problemen.
Sprechen Sie/sprecht uns gerne an!
Dabei sind wir selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln alle Informationen vertraulich.