Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat mit der 108. Änderung der Dienstvertragsordnung (DienstVO) beschlossen, die kircheneigenen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung der Sekretär*innen im Abschnitt B der Anlage 2 zur DienstVO aufzuheben. Diese Änderung der DienstVO tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 gelten für Eingruppierungen der Sekretär*innen die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (Anlage A zum TV-L Teil I).
Nachfolgend finden Sie dazu weitere Informationen als Download.
zur Seite: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Integrationsamt-