Nach § 1 des Gleichberechtigungsgesetzes ist es das Ziel der Gleichstellungsarbeit, Frauen und Männern in kirchlichen Berufsfeldern eine gleiche Stellung zu verschaffen sowie für Frauen und Männer in kirchlichen Berufsfeldern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und zu erleichtern.
Die Gleichstellungsbeauftragte im Landeskirchenamt und ihr Stellvertreter sind bei allen personalrechtlichen Entscheidungen beteiligt und nehmen als Gäste an den Sitzungen der Mitarbeitervertretung teil.